RAH Spezial

Mord ohne Leiche am 04. Juni 2002





Erzähler:
Am Abend des 19. September 2002 ist die verheiratete Geschäftsfrau Cornelia Kettler allein zu Hause nach einem anstrengenden Arbeitstag. Sie bemerkt nicht, wie ein Maskierter durch den Garten in ihr Haus schleicht. Dem Täter gelingt es, Cornelia Kettler zu betäuben, sie in den Kofferraum seines Wagens zu sperren und zu verschleppen. Noch während der Fahrt erwacht Cornelia Kettler und macht verzweifelt auf sich aufmerksam. Sie wird erneut von dem Unbekannten betäubt. Spät in der Nacht fährt Philipp Bader auf seinem Heimweg an dem Wagen des Täters vorbei. Doch weder Philipp Bader noch sonst jemand war in dieser Nacht da, um das Leiden von Cornelia Kettler zu beenden. Cornelia Kettler wurde nie wieder gesehen. Diesen mysteriösen Fall verhandelt heute das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Alexander Hold. Die Staatsanwaltschaft klagt den Ehemann des Opfers, Friedrich Kettler, an. Er soll seine Frau heimtückisch und aus Habgier ermordet haben. Ist er schuldig oder nicht?
Frank Seelhoff: Ich möchte Sie bitten, das Fotografieren jetzt einzustellen und die Plätze einzunehmen.
Bitte erheben Sie sich. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Alexander Hold.

RAH: So bitte nehmen Sie Platz! Ich eröffne die heutige Sitzung:
Herr Kettler, Sie sind des Mordes angeklagt. Deswegen verhandeln wir vor der Schwurgerichtskammer, d. h., gemeinsam mit mir werden Frau Richterin Möller, Herr Richter Lenhardt und zwei Schöffen, also zwei ganz normale Bürger, gemeinsam das Urteil fällen. Die Anklage wird vertreten durch Herrn Staatsanwalt Kirkidatse, Frau Staatsanwältin Thiele, Ihr Verteidiger ist Herr Rechtsanwalt Lenßen. Zudem wurde noch die Nebenklage Ihrer Tochter zugelassen mit Beschluß vom 16. April 2002 und Nebenklagevertreter ist Herr Rechtsanwalt Franke. Frau Kettler, Sie sollen dann später als Zeugin noch vernommen werden. Sie hätten allerdings als Nebenklägerin das Recht, die ganze Verhandlung hier anwesend zu bleiben. Wollen Sie jetzt schon hier bleiben?
Nebenklägerin: Natürlich. Ich will alles dafür tun, dass ich diesen Mann nie wieder sehe.

...

RAH: Ja. Herr Kettler, dann zunächst mal zu Ihren Personalien: Sie heißen Friedrich mit Vornamen?
Angeklagter: Ja.
RAH: Geboren am 24. November 1955 in Bottrop? Sie sind jetzt 46 Jahre alt?
Angeklagter: Richtig.
RAH: Sie haben zuletzt in Essen gewohnt?
Angeklagter: Ja.
RAH: Und sind verheiratet?
Angeklagter: Ja.
RAH: Und von Beruf?
Angeklagter: Ich bin Inhaber der Friedrich Keppler Import - Export GmbH. Wir versuchen, Scherzartikel aus den USA auf dem deutschem Markt zu etablieren.
RAH: Im Moment sind Sie in der JVA Essen, aufgrund Haftbefehl seit 30. Januar 2002. Was haben Sie vorher verdient?
Angeklagter: Na, das war im Durchschnitt ca. 3.000 ?.
RAH: Hm, hm. Bisher sind Sie nicht vorbestraft. Bundeszentragregisterauszug ohne Eintrag. Die Anklage wurde mit Beschluß vom 7. April 2002 zugelassen.
Herr Staatsanwalt, bitte um Verlesung.

Staatsanwalt: Hohes Schwurgericht! Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten aufgrund ihrer Ermittlungen folgenden Sachverhalt zur Last: In der Nacht von dem 19. auf den 20. September 2001, in der Zeit zwischen 0.20 und 1.00 Uhr überwältigte der Angeklagte aus Habgier im Wohnzimmer des gemeinsamen ehelichen Anwesens in Essen seine Ehefrau und betäubte sie mit Chloroform. Dann packte er sein wehrloses Opfer in den Kofferraum seines
Wagens und fuhr mit diesem in ein nicht näher bekanntes Waldgebiet, vermutlich im Großraum Essen. Dort angekommen, zog er seine Ehefrau, die
zwischenzeitlich wieder das Bewußtsein erlangt hatte, aus dem Kofferraum und fotografierte die völlig verängstigte Frau vor ihrem späteren Grab.Danach tötete er sie entweder sofort, legte die Leiche dann in eine Holzkiste und vergrub diese in dem selbst ausgehobenen Erdloch oder aber, er legte seine Frau lebendig in die Kiste und vergrub diese dann in der Erde, so dass Cornelia Kettler dort später nach einem verzweifelten Todeskampf erstickte.
Der Angeklagte wird daher beschuldigt, einen Menschen aus Habgier getötet zu haben. Strafbar als Mord, gemäß § 211 Strafgesetzbuch.
RAH: Danke, Herr Staatsanwalt. Herr Verteidiger, steht Ihrem Mandanten frei, Angaben zu machen. Will er sich zu dem Vorwurf äußern?
Verteidiger: Mein Mandant wird Angaben machen.
RAH: Wird Angaben machen. Herr Kettler, dann zunächst mal paar Fragen zu Ihren Lebensumständen.
Angeklagter: Ja.

RAH: Äm, seit wann warn 'se mit Ihrer Frau verheiratet?
Angeklagter: Seit Juli 1983.
RAH: Ist das Ihre erste Ehe?
Angeklagter: Nein, ich war schon einmal verheiratet. Während meiner ersten Ehe verliebte ich mich in Cornelia. Für sie habe ich mich dann scheiden
lassen. Sie ist die große Liebe mei-nes Lebens.
RAH: Mit Ihrer jetzigen oder zweiten Ehefrau haben Sie auch 'ne gemeinsame Tochter?
Angeklagter: Ja, die Anita.
RAH: Jetzt mal zur Anklage: Was gibt's zu dem Vorwurf zu sagen?
Angeklagter: Dazu kann ich gar nichts sagen. Meine Frau ist weg. Sie ist verschwunden. Ich habe sie geliebt.
Nebenklägerin: Du lügst doch. Dir war Mama doch total egal. Du spielst uns allen hier blos was vor.
Angeklagter: Seit sie nicht mehr da ist, ist das Leben für mich die Hölle.
RAH: Herr Kettler, jetzt mal eins nach'm andern, ja? Jetzt schildern Sie uns bitte mal, wie aus Ihrer Sicht das überhaupt war, wann und wie Sie das
Verschwinden Ihrer Frau bemerkt haben wollen.
Angeklagter: An dem Abend war ich in dem Restaurant "Martino". Ich war ab 22.00 Uhr mit meiner Frau verabredet. Wir wollten nach der Arbeit zusammen essen. Aber sie kam nicht. Ich versuchte sie dann telefonisch zu erreichen, aber es sprang nur der Anrufbeantworter an.
RAH: Hm, hm, ja wir haben hier auch 'ne Mobilfunkabrechnung mit Einzelverbindungs-nachweis, Bl. 414 der Akte, kommt auszugsweise zur
Verlesung. Also da wurde tatsächlich, zwischen 22.17 Uhr und 23.48 Uhr insgesamt 10 Mal Ihre Nummer zu Hause angerufen, jeweils nur wenige Sekunden.
StA Thiele: Bis wann haben Sie sich denn in diesem Lokal aufgehalten?
Angeklagter: Ungefähr bis Mitternacht. Frau Martino kann das bestätigen. Sie ist die Inhaberin des Restaurants. Ich konnte meine Frau nicht erreichen
und wurde zunehmend unruhiger und machte mir ernsthafte Sorgen um meine Frau. Schließlich hielt ich es nicht mehr aus und bin dann nach Hause
gefahren. Ich dachte, vielleicht ist zu Hause was passiert und sie ist deshalb, deswegen nicht ans Telefon gegangen.
Richterin Möller: Um wieviel Uhr war das, Herr Kettler?
Angeklagter: Das war gegen 0.00 Uhr. Als ich dann nach Hause kam, war ich völlig entsetzt. Jemand war gewaltsam in unser Haus eingedrungen. Die
Scheibe der Terrassentür war einge-schlagen und meine Frau war verschwunden. Auf dem Garderobenschränkchen im Flur lag ein Brief. Den Inhalt kennen Sie ja.
RAH: Ja, wir haben ja zwei Erpresserbriefe. Sie meinen sicherlich da den Ersten.
Angeklagter: Ja.
RAH: Ja, kommt zur Verlesung: "Deine Frau ist in unserer Gewalt. Wir wollen eine Millionen DM in bar. Keine Tricks mit gekennzeichneten Scheinen, keine
Polizei. Wenn irgendwas nicht klappt, ist Deine Tochter die Nächste. Infos zur Lösegeldübergabe folgen." Und das zweite Schreiben? Wann und wie ist Ihnen des zugegangen?

Angeklagter: Na, ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen, bin in unserm Haus auf und ab gerannt. Am Morgen fand ich dann einen zweiten Brief im
Briefkasten. Er enthielt ein Polaroid-Foto von meiner Frau. Sie sah auf dem Foto völlig verängstigt aus.
RAH: Sowohl das Foto als auch der Brief sind natürlich recht drastisch: "Das Grab für Deine Frau ist fertig. Wie Du siehst, lebt sie noch. Wenn Du nicht
rechtzeitig mit der Kohle rüber kommst und die Polizei einschaltest, liegt sie da drin."
Und das Foto wird in Augenschein genommen. Ja, da sieht man Ihre Frau im erbärmlichen Zustand und im Vordergrund eben diese Grube noch, ja?
Wann ist der zweite Brief, der letzte Kontakt mit diesen mutmaßlichen Entführern?
Angeklagter: Ja, ich hatte meiner Tochter ausdrücklich verboten, die Polizei anzurufen. Und deshalb ist sie sicher schon tot, Deine Mutter...
Nebenklägerin: Als ich nach Hause kam und Du mir die Geschichte erzählt hast, war mir sofort klar, dass Du ihr etwas angetan hast. Mama ist nicht
entführt worden. Du selbst hast sie auf dem Gewissen.
Angeklagter: Wenn Du nicht panisch die Polizei angerufen hättest, dann wäre Deine Mutter jetzt noch am Leben.
Verteidiger: Also, an dieser Stelle möchte ich auf zwei Punkte hinweisen (steht auf), wenn Sie sich bitte die Fotos ansehen wollen:

Die Fotos sind Vergrößerungen von Polaroid-Fotos, die bei dem Erpresserbrief dabei waren.
Hier sieht man eine Uhr auf dem Handgelenk der Ent-führten, hier ist die Uhr in der Vergrößerung. Die Uhr zeigt eine Uhrzeit: 22.12 Uhr. Für diese
Uhrzeit hatte mein Mandant ein Alibi. Dazu werden wir nachher noch die Zeugin Martino hören. Des weiteren haben wir hier (geht zum Richtertisch),
ich darf, haben wir hier die beiden Erpresserbriefe, Herr Staatsanwalt. Beide Erpresserbriefe wurden auf einem Computer des Geschäftsbetriebes der
Frau Kettler gefertigt. Wer hatte Zugang dazu? Nur der Zeuge Kühne...
RAH: Setzen Sie sich doch bitte wieder hin.
Verteidiger:...von den Tatverdächtigen. Und der Zeuge Kühne ist der Einzige, der hier als Täter in Betracht kommt und nicht mein Mandant.
Staatsanwalt: (steht auf) Das glaube ich kaum, Herr Kollege. Aber Herr Kettler zu Ihnen: Waren Sie in den letzten Tagen vor der Tat in den Geschäftsräumen Ihrer Ehefrau oder ihres Geschäftspartners?
Angeklagter: Nein, da halte ich mich raus.
Staatsanwalt: Halten sich raus, aber Sie hätten doch jeder Zeit Zugang gehabt, oder?
Angeklagter: Herr Staatsanwalt, wenn ich einen Brief schreiben muß, dann mache ich das auf meinem eigenen Rechner. Außerdem habe ich diese Briefe
bekommen und nicht geschrieben.
Staatsanwalt: Warum haben Sie nicht die Polizei gerufen?
Angeklagter: Ich hatte panische Angst um das Leben meiner Frau. Außerdem wollte ich auch meine Tochter nicht gefährden. Die Warnung in dem Brief war doch wohl eindeutig!
Staatsanwalt: (hält dem Angeklagten ein Schriftstück vor) Wissen Sie, was ich hier habe? Das liegt auch dem Gericht im Original vor. Eine
Lebensversicherungspolyse über 250.000 ? und von Ihnen abgeschlossen. Und das Geld bekommen Sie, wenn Ihre Frau stirbt. Ist das nicht ein Motiv?

Angeklagter: Worauf wollen Sie hinaus?
Staatsanwalt: Worauf? Das kann ich Ihnen ganz genau sagen: Ihnen zu beweisen, dass Sie zunächst Ihre Frau entführt und sie danach getötet haben.
Verteidiger: Dann beweisen Sie es und stellen Sie keine Behauptungen auf.
Angeklagter: Ich habe mit dem Verschwinden von meiner Frau nichts zu tun. Ich habe meine Frau geliebt.
Richter Lenhardt: Hätten Sie dann vielleicht irgend einen Hinweis, wer der wahre Täter sein könnte? Irgendwelche Vermutungen?
Angeklagter: Ja, die habe ich. Als meine Frau nicht mehr aufzufinden war, hat sich ihr ehe-maliger Geschäftspartner die Firma sofort unter den Nagel
gerissen. Herr Kühne macht jetzt das große Geld und ich bin mir ziemlich sicher, dass er mit der Sache zu tun hat und nicht ich. Können Sie sich überhaupt vorstellen, was ich durchmache?
RAH: Noch irgendwelche Fragen?
Staatsanwalt: Keine.
Verteidiger: Keine.
RAH: Keine weiteren Fragen, dann treten wir in die Beweisaufnahme ein. Frau Kettler, wenn Sie bitte hier Platz nehmen würden.

Ich muß Sie zunächst belehren. Sie sind ja die Tochter des Angeklagten. Sie haben ein Zeug-nisverweigerungsrecht. Sie müßten hier also gar nicht aussagen, wenn Sie nicht wollen.
Nebenklägerin: Das könnte dem so passen.
RAH: Sie wollen also aussagen. Aber wenn Sie hier aussagen, dann muß es die Wahrheit sein, wie bei jedem andern Zeugen auch und Sie könnten auch
vereidigt werden.
Nebenklägerin: Ja, ja schon klar, ich sage aus. RAH: Zunächst mal zu Ihren Personalien: Sie heißen Anita Kettler?
Nebenklägerin: Ja.
RAH: 18 Jahre alt, Sie wohnen im Haus Ihrer Eltern?
Nebenklägerin: Was heißt denn Eltern? Meine Mutter ist tot.

RAH: Da komm wir später noch dazu, ähm, was machen Sie beruflich?
Nebenklägerin: Ich bin Schülerin und gehe in die 12. Klasse.
RAH: Können Sie uns zunächst mal erzählen, wann und wie Sie das Verschwinden Ihrer Mutter überhaupt bemerkt haben?
Nebenklägerin: Ich kam von der Klassenfahrt nach Frankreich zurück und die war drei Tage früher zu Ende als geplant. Und als ich dann an dem Donnerstag Nachmittag nach Hause kam, war meine Mutter nicht da. Den ganzen Abend über
tauchte sie nicht auf und dann konnte ich sie auch nirgendwo erreichen.
RAH: Hat Ihr Vater Ihnen denn irgend 'ne Erklärung dafür gegeben?
Nebenklägerin: Ach der, der hat die ganze Zeit versucht, mich mit billigen Ausreden abzuspeisen wie: ,sie wär auf 'ner Messe oder Geschäftsreise
blablabla ...' und ich solle mir keine Sorgen machen. Aber er, er war übernervös und rauchte sogar wieder, obwohl er vor zwei Jahren aufgehört
hat.
Richterin Möller: Frau Kettler, wie haben Sie dann von der angeblichen Entführung erfahren?
Nebenklägerin: Ich habe immer wieder nachgebohrt und irgendwann am späten
Abend hat er mir die beiden Erpresserbriefe gezeigt. Ab da war mir sofort klar, dass mein Vater dahinter steckt und darum hab ich die Polizei gerufen.
Angeklagter: Ich bin doch Dein Vater. Du kennst mich doch. Ich würde Deiner Mutter nie etwas antun.
Nebenklägerin: Natürlich, kenn ich Dich sehr gut und natürlich hab ich mitbekommen, dass Ihr Euch ständig gestritten habt. Bei uns in der Familie
hat meine Mutter das Geld verdient. Er hat ja mit seinen Scherzartikeln kein Geld verdient. Richter Lenhardt: Heißt das, der Angeklagte war finanziell abhängig von Ihrer Mutter?
Nebenklägerin: Klar, meine Mutter hat das Geld verdient, hat ihm regelmäßig Geld überwiesen und er hat sich ständig mit anderen Frauen getroffen und
das Geld durchgemacht.
Angeklagter: Ich hatte nie ernsthafte Beziehungen zu anderen Frauen. Anita, Deine Mutter war die einzige Frau, die ich wirklich liebte. Und das wußte
sie auch.
Nebenklägerin: Ach, und was war das Anfang 2000? Als Mama Dir sagte: ,Jetzt reicht's mir entgültig, ich drehe den Geldhahn zu?'
RAH: Wann war'n das genau?
Nebenklägerin: Zum Neujahr, Neujahr 2000.
RAH: Neujahr 2000. Wir haben auch den Lebensversicherungsantrag in Augenschein genommen. Den haben Sie unterschrieben, ja? Herr Kettler!
Angeklagter: Ja.

RAH: ...den Lebensversicherungsantrag. Datum: 5. Januar 2000, auszugsweise verlesen.
Wie kommen Sie denn zu der Vermutung, dass Ihr Vater Ihre Mutter betrogen hat?
Nebenklägerin: Er hat es irgendwann nicht mehr groß vertuscht. Meine Mutter hat das alles mitbekommen und irgendwann hat sie gesagt, dass sie's nicht mehr erträgt und dass sie's nicht mehr mit macht und sie hat ja auch eigentlich eingesehen, dass es ihm nur um das Geld ging.
Angeklagter: Du weißt doch gar nicht, was zwischen mir und Deiner Mutter wirklich gewesen ist.
Nebenklägerin: Ich hab alles ganz genaumitbekommen. Ich hab mehr mitbekommen, als Du denkst.
Angeklagter: (schreit) Anita nimm Dich jetzt endlich zusammen. 18 Jahre habe ich versucht, aus Dir einen ordentlichen Menschen zu machen. Und was machst Du jetzt? Du versuchst, mich in den Knast zu bekommen. Warum machst Du das? Warum? Nebenklägerin: (schreit ebenfalls) Weil Du an allem Schuld bist. (ganz leise) Mama fehlt mir so sehr. Du, Du hast sie ermordet.
Angeklagter: Glauben Sie ihr kein Wort, sie lügt.
Nebenklägerin: Du, Du lügst. Du lügst doch schon die ganze Zeit. Entführung, wahrscheinlich, wenn Du wirklich gedacht hast, dass sie entführt worden
wäre, warum hast Du dann nicht die ganze Zeit am Telefon gesessen und darauf gewartet, dass einer der Erpresser anruft?
Verteidiger: Warum glauben Sie nicht, dass er genau das getan hat?
Nebenklägerin: Weil ich wollte, dass mich jemand vom Flughafen abholt. Ich hab vom Pariser Flughafen ständig versucht, meine Eltern zu erreichen, auch vom Düsseldorfer Flughafen hab ich's probiert und zu Hause hat die ganze
Zeit niemand abgenommen und die Handys waren auch ausgeschaltet.
RAH: Ja, und wissen Sie warum niemand ans Telefon gegangen war?
Nebenklägerin: Ich hab's dann später zu Hause gemerkt, dass die Telefone und der Anrufbe-antworter auf stumm gestellt waren.
Verteidiger: Vielleicht hat Ihre Mutter die Telefone auf stumm geschaltet, weil sie ihre Ruhe haben wollte.
Nebenklägerin: Das ich nicht lache!
Verteidiger: Wär doch auch möglich!
Nebenklägerin: Ach, und da gibt's noch was. Hätte mein Vater wirklich erwartet, daß meine Mutter zurückkommt, dann hätte er doch nicht die angebliche Versöhnungsreise aus die Bahamas storniert. Sie sollte nämlich erst 6 Wochen später los gehen.



 

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