» Rechtsanwalt «

ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er übt einen freien Beruf aus. Rechtsanwalt kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. Seine Zulassung erfolgt durch die Justizverwaltung.

Organ bezeichnet eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen, die für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts Funktionen wahrnimmt, die unmittelbar der juristischen Person zugerechnet werden.

» Rechtsmittel «

Die Berufung und Revision sind Rechtsmittel. Das sind rechtliche Möglichkeiten der Beschwerde, die zu einer neuen Hauptverhandlung oder einem veränderten Urteil führen können.

» Rechtsmittelverzicht «

ist der erklärte Verzicht auf Überprüfung einer Entscheidung durch ein dafür zuständiges Gericht. Der Rechtsmittelverzicht bewirkt die sofortige Rechtskraft der Entscheidung.

» Revision «

ist ein Rechtsmittel zur Nachprüfung eines Urteils in rechtlicher, nicht in tatsächlicher Hinsicht. Sie findet im Zivilprozeß grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz von den Oberlandesgerichten erlassenen Endurteile statt. In Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen der Wert der Beschwer (Beschwer ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Rechtsmittel) 60.000 DM nicht übersteigt, und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche findet die Revision nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie in dem Urteil zugelassen hat.

» Roben «

Der Talar stammt eigentlich aus spätrömischer Zeit. Dort war der lange, vorne offene Mantel mit den breiten Ärmeln und dem lang herabgezogenen Schalkragen eine normale Oberbekleidung. Noch im 16. Jahrhundert - und bei feierlichen Anlässen zum Teil bis heute - war es die übliche Gelehrtentracht.
Dieses lange Obergewand blieb als Amtstracht bei Richtern, Anwälten sowie Geistlichen erhalten. Die Farbe schwarz ist Teil dieser Tradition. Um sich von den gewöhnlichen Richtern abzuheben und den Doppelstatus ihres Amtes als Verfassungsorgan des Bundes und zugleich als Organ der Recht sprechenden Gewalt zu betonen, kleiden sich die Bundesverfassungsrichter nicht in die herkömmlichen Richterroben. Sie verwenden rote Roben mit weißen Beffchen nach dem Vorbild der Obersten Richter von Florenz im 15. Und 16. Jahrhundert. (zusammengefasst von Barockengelchen)

» Sachverständiger «

ist eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet ein besonderes Wissen vorweisen kann. Er ist im Zivilprozeß Beweismittel und wird vom Gericht ausgewählt. Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen.

» Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlener «

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, an einer Person unter 18 Jahren, die ihm zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder an einem noch nicht 18 Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von einem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

» Schöffe «

ist die Bezeichnung für einen ehrenamtlichen Richter. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidung teil, die in einer Beziehung zu der Urteilsfällung stehen und die auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können.

» Staatsanwaltschaft «

Die Staatsanwaltschaft setzt sich aus Anwältinnen zusammen, die vom Staat beschäftigt werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz klagen sie für den Staat oder im Interesse des Staates. Sie leiten die Ermittlungen während des Strafverfahrens und haben die Aufgabe, alle Beweismittel zusammen zutragen. Wie die Polizei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ein Strafverfahren in Gang zu setzen, sobald sie von einem Verbrechen erfährt.

» Strafgesetzbuch «

Im Strafgesetzbuch (StGB) sind Handlungen aufgeführt, die dem Gesetz nach strafbar sind. Auch Verjährungsfristen sowie Mindest- und Höchststrafen für die einzelnen Straftaten sind dort angegeben.

» Strafkammer «

ist beim Landgericht gebildet. Die kleine Strafkammer (ein Richter als Vorsitzender und zwei Schöffen) entscheidet in zweiter Instanz über die Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts. Die große Strafkammer (drei Richter einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen) entscheidet in zweiter Instanz über die Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts und in erster Instanz unter anderem über alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als drei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Als Schwurgericht (drei Richter einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen) entscheidet das Landgericht unter anderem über die Verbrechen des Mordes und des Totschlags und der Körperverletzung mit Todesfolge.

» Strafprozessordnung «

Die Strafprozessordnung (StPO) legt fest, wie ein Strafverfahren durchgeführt und was dabei unbedingt beachtet werden muß. Das Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, die darin beschrieben sind.

» Strafrecht «

ist der Inbegriff der Rechtsvorschriften, die bei Vorliegen einer Straftat die Rechtsfolgen Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung androhen. Gesetzlich geregelt ist das Strafrecht insbesondere im Strafgesetzbuch. Dieses gliedert sich in einen allgemeinen Teil, der allgemein die Straftat und ihre Rechtsfolge ordnet, und einen besonderen Teil, in dem die einzelnen Straftaten geregelt sind.

» Strafvereitelung «

Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Strafvereitelung im Amt ist die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

» Strafverfahren «

ist das staatliche Verfahren, in dem darüber entscheiden wird, ob eine Straftat vorliegt. Einzelheiten über das Strafverfahren enthält die Strafprozeßordnung.

» Urheberrecht «

schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks. Der Urheber hat das recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Zu seinen Verwertungsrechten gehören das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht.

» Urteil «

ist eine besonderen Formvorschriften unterliegende schriftliche, meist nach mündlicher Verhandlung sowie nach Beratung ergehende Entscheidung eines Gerichts über eine Klage. Das Urteil besteht aus dem Rubrum, (Rubrum bezeichnet den "Kopf" eines Urteils, der vor allem die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts enthält.) der Urteilsformel (Tenor), dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen.

» Vereidigung «

ist die Bekräftigung einer Aussage durch Eid. Sie erfolgt durch das Gericht. Der Meineid wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

» Vertagung «

Vertagung ist die Bestimmung eines neuen Termins in einem noch nicht beendeten Verfahren. Sie erfordert erhebliche Gründe. Im Zivilprozeß ist ein solcher Grund insbesondere nicht das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür hält, daß die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist.

» Verteidiger «

ist eine Person, die einem Beschuldigten Beistand leistet. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen.

» Vertreter des öffentlichen Interesses «

Vertreter des öffentlichen Interesses wird beim Bundesverwaltungsgericht und bei den Oberverwaltungsgerichten bestellt. Er kann sich zur Wahrung des öffentlichen Interesses an jedem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. den Oberverwaltungsgerichten beteiligen.

» Verwarnung mit Strafvorbehalt «

Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird, eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters besondere Umstände ergibt, nach denen es angezeigt ist, ihn von der Verurteilung zu Strafe zu verschonen, und die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet.

» Vorsitzender Richter «

ist in einem Richterkollegium der Richter, dem besondere Zuständigkeiten übertragen sind (z. B. Leitung der mündlichen Verhandlung).

» Zeugen «

Zeuge ist eine Person, die über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, aussagen soll. Der Zeugenbeweis ist ein Beweismittel im gerichtlichen Verfahren.

» Zeugnisverweigerungsrecht «

beinhaltet das Recht eines zu einem Rechtsstreit geladenen Zeugen, sich der Aussage zu entziehen. Im Zivilprozeß sind zur Verweigerung des Zeugnisses unter anderem berechtigt der Verlobte einer Partei, der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, und diejenigen, die mit einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind.

» Zwischenverfahren «

Das Zwischenverfahren ist der Abschnitt des Strafverfahrens, in dem das Gericht prüft, was aufgrund der Anklageerhebung zu veranlassen ist.

» Zwischenurteil «

ist ein Urteil, in dem über einen prozessualen Zwischenstreit entscheiden wird.





 

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