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         HS: Kam's dann an, dieser Humor? Lachen
        im Publikum 
        RAH: Es kam genau so an wie hier.
        Wieder lachen ... 
        RAH: Dann wollt ich eigentlich noch
        eins drauf setzen, so nach dem Motto: 
        Ja, irgendwie muß man den Prozeß jetzt über die Bühne kriegen
        und hab dann 
        gesagt: 'Ja und eigentlich, es war von vornherein angekündigt im Prospekt: 
        Streichelzoo geboten ... und dann war's dann ganz aus. 
        HS: Ich kann mir vorstellen, es war
        dann doch ganz anstrengend, wenn man 
        sozusagen das Todesurteil erwartet als Klagender und dann wird "Richter 
        Lustig". Man fühlt sich dann irgendwie nicht ganz ernst genommen. 
        RAH: Da isses ganz gut, dass der
        Fernsehzuschauer, da eigentlich nicht 
        unbedingt opponieren kann. HS: Ja, ja das stimmt. RAH: Der muss sich das 
        bieten lassen. 
        HS: Werden Sie viel denn so beim
        Einkaufen oder so um Rat gefragt? Äh, ich 
        hab' da grade meinen Schwiegervater eingesperrt, was kann das kosten? 
        RAH: Das war früher eigentlich
        schlimmer. Also, seitdem ich jetzt beim 
        Fernsehen bin geht das, weil die Leute davon ausgehen, dass ich nicht viel 
        Zeit habe. Vorher war das sehr, sehr häufig. Ich hab im Freundeskreis sehr, 
        sehr viele Juristen, die meisten Rechtsanwälte. Aber wenn die Leute 'ne 
        Rechtsfrage hatten, sind sie nie zum Rechtsanwalt, sondern zu mir, weil sie 
        wußten, ja der kann keine Rechnung stellen, ja? HS: Wirklich wahr? RAH: Ja. 
        HS: Wir machen kurze Pause und danach
        meine Damen und Herren, kommt ein 
        sehr, sehr interes-santer Fall, nämlich: Was passiert, wenn eine Rentnerin 
        einem Kind einen Regenwurm weg nimmt und diesen dann nicht wieder an die 
        Mutter des Kindes heraus rücken will. Ein Fall der bis zum Bundesgerichtshof 
        wahrscheinlich gehen wird. Gleich nach der Pause - Alexander Hold 
        Weiter nach der Pause: 
        HS: Richter Alexander Hold, meine
        Damen und Herren, ich hab den Fall grade 
        schon ein bißchen umrissen. Das war bei Ihnen grade in der Sendung oder das 
        ist ein Fall, der grade recherchiert wird? 
        RAH: Das ist ein Fall, den ich selber
        entdeckt habe, der lief in Düsseldorf 
        vor'm echten Gericht und den würd' ich gern der Redaktion anbieten. Also ein 
        furchtbar vertrackter Fall: Paar Kinder, 
        6jährige Kinder, spielen irgendwo in 'nem Vorgarten, buddeln da was aus und 
        was 'se aus-buddeln nenn'se dann Lisa den Regenwurm. Kommt 'ne 66jährige 
        Rentnerin dazu mit ihrem Pudel und stellt fest, dass sie jetzt diesen 
        Regenwurm beschützen will und sagt den Kindern: "Das ist auch ein Geschöpf, 
        den darf man nicht quälen, gebt den mal her." Und dann nimmt die den den 
        Regenwurm weg und die Kinder Zeter und Mordio rennen zur Mutti. Mutti kommt 
        darauf zur Rentnerin und sagt: "Gib diesen Regenwurm wieder zurück."
        Die 
        Rentnerin reagiert nicht und die Mutter sagt: "Moment mal, aber was hier aus 
        Ihrer Jacke hängt, da hängt doch so'n Taschentuch, da ham 'se doch 
        garantiert den Regenwurm eingepackt. Geben Sie mal das Taschentuch raus." 
        Worauf die Rentnerin sagt: "Okay, nehm's doch das Taschentuch raus." Dann 
        nimmt Sie's raus, drin ist allerdings nicht der Regenwurm sondern die 
        Hinterlassenschaft ihres Pudels. Ordentlich wie sie war, hat sie's auch 
        wieder aufgehoben. 
        HS: In ihrem Taschentuch?! 
        RAH: Worauf wiederum die Mutter so
        erzürnt ist, dass sie der Rentnerin eins 
        vors Schienbein tritt. 
        Lachen ... Und jetzt klagt die Rentnerin auf Schmerzensgeld. Das lief 
        letztes Jahr noch, dieser Fall in Düsseldorf, auf 'nen Schmerzensgeld, ich 
        glaub von 1.500 DM. Klasse Fall! Hoch kompliziert rechtlich natürlich. 
        HS: Was da alles für Tatbestände
        erfüllt sind! 
        RAH: Naja, Tatbestände, das
        eine ist natürlich klar, wenn's strafrechtlich 
        ist, ist's natürlich Körperverletzung. Aber in dem Fall ging's um 
        Schmerzensgeld, also zivilrechtlich. Natürlich, wenn man jemand vor's 
        Schienbein tritt, dann bekommt man... dann muß man Schmerzensgeld zahlen, es 
        sei denn, es gibt irgendwie 'nen rechtfertigen Grund für dieses Treten! Also 
        Notwehr, Ekel vor dem Kot ... 
        HS: Hass auf Rentner ... RAH: Ja. Tierschutzgedanke oder, das ist das
        Wichtige eigentlich zivilrechtlich, sogenannte Besitzgehr, also einem Dieb darf ich
        das Diebesgut auch mit Gewalt jederzeit wieder abnehmen. 
        HS: Aha...  RAH:
        Und da ist die Frage: Ist jetzt die Rentnerin so was wie'n Dieb? 
        Und da wird's dann theoretisch ... kann man Rechte an 'nem Regenwurm 
        begründen? Also sprich, sind die Kinder Besitzer oder Eigentümer des 
        Regenwurms geworden? Und da muß jetzt der Jurist anfangen zu abstrahieren. 
        Da wird's furchtbar kompliziert. 
        HS: Aber ich find es wichtig, dass
        der Fall gerichtlich geklärt wird. Weil, 
        es könnte sein, dass es häufiger vorkommt. Lachen 
        RAH: Ja die Frage ist jetzt, es gibt
        kein Regenwurmgesetz, ja? Also, in 
        welche Schublade steck ich die Regenwürmer? Am besten passt da aus'm BGB der 
        Begriff "Wilde frei lebende Tiere". 
        HS: Wild? 
        RAH: Ja, und die Frage ist, was macht man mit wilden frei leben 
        Tieren? Kann man die sich aneignen, also, das weiß man aus den Western, so 
        die Cowboytheorie, was wild ist und frei rumläuft, das darf man einfangen. 
        Es sei denn, es ist gar nicht herrenlos, also wenn der Regenwurm schon ein 
        Brandzeichen auf dem Rücken hat,- lachen- dann ist er nicht mehr herrenlos. 
        War aber, glaube ich, nicht so in diesem Fall... 
        HS: Aber wäre vielleicht eine
        Anregung für Sie zu Hause, wenn Sie 
        Regenwürmer haben, durchaus mal mit 'nem Brandzeichen markieren um es im 
        Fall einer juristischen Auseinandersetzung abzukürzen. 
        Herr Richter, das war sehr interessant. Freut micht, dass Sie so erfolgreich 
        hier bei unserem Sender weiter machen. Viel Erfolg weiterhin. 
        RAH: Danke! 
        HS: Und gerne noch mal bei anderer
        Gelegenheit und weiterhin noch gute 
        Besserung! Alexander Hold, meine Damen und Herren!  |