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                                     Kuriose Gerichtsurteile  | 
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                                     Was Autofahrer so alles hinnehmen müssen  | 
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                                     Sendung vom 18. Februar 2006  | 
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                                     Kurz auf die Uhr geschaut, und schon hat
                                    man 40 Euro weniger im Geldbeutel. Zu schnell gefahren,
                                    ohne geblitzt zu werden, und trotzdem wird man zur Kasse
                                    gebeten. Überhaupt nicht gefahren, aber man muss trotzdem
                                    für den Unfall haften. Klingt unglaublich? Das sind alles
                                    Fälle, die vor Gericht entschieden worden sind. Kuriose
                                    Fälle und ihre oft kuriosen Urteile.  | 
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                                     Es gibt nichts, was es
                                    nicht gibt  | 
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                                         Es gibt wirklich nichts, was es nicht gibt. Jemand
                                        begeht Unfallflucht. Seine Strafe: jeden zweiten Tag
                                        vor dem Gefängnis joggen. Noch verrückter: Ein Radkappen-Dieb
                                        bekommt Schmerzensgeld, weil ihm jemand beim Diebstahl
                                        aus Versehen über die Finger gefahren ist. Klingt ziemlich
                                        unglaublich, oder? Gemeinsam mit Sat.1 Fernsehrichter
                                        Alexander Hold kramen wir in Gerichtsakten mit kuriosen
                                        Urteilen: "Ich habe ja Jahre lang Verkehrsgerichtssachen
                                        verhandelt. Inzwischen ärgere ich mich darüber, dass
                                        ich nicht Tagebuch geführt habe. Man hat wirklich fast
                                        jede Woche abstruse Geschichten und kuriose Fälle auf
                                        dem Tisch."  | 
                                     
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                                     Akte Nr. 1: Geschwindigkeit  | 
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                                     Ein Autofahrer muss Strafe zahlen, weil er schneller
                                    als mit Schrittgeschwindigkeit an einem Schulbus vorbeigefahren
                                    sein soll. Dabei ist er nicht etwa geblitzt worden. Der
                                    einzige Beweis ist die Einschätzung seiner Geschwindigkeit
                                    durch einen Polizisten. Das Gericht entscheidet, dass er
                                    zahlen muss. Ein Polizist könne sehr wohl mit bloßem Auge
                                    einschätzen, ob jemand mit Schrittgeschwindigkeit fährt
                                    oder nicht.Das Gericht kennt auch kein Pardon, wenn jemand
                                    zu schnell fährt, weil er ganz dringend auf die Toilette
                                    muss. Im Notfall sollte sich der Autofahrer einfach auf
                                    dem Sitz erleichtern. 
                                      
                                    Richter Holds Urteil: 
                                    Unser Fernsehrichter hätte in diesen Fällen wohl ähnlich
                                    entschieden: "Also, ich würde sicherlich keinen Autofahrer
                                    verurteilen, nur weil ein Polizist sagt,jemand sei genau
                                    68 Kilometer pro Stunde gefahren. Aber hier ging es um
                                    Schrittgeschwindigkeit, also um drei bis vier Stundenkilometer.
                                    Und wenn ein Polizist sicher ist, dass jemand über Dreißig
                                    gefahren ist, denke ich, dass er das wirklich abschätzen
                                    kann.Die Ausrede mit dem Stuhlgang: Je dümmer die Ausrede,
                                    desto grobschlächtiger die Antwort des Gerichts. Würde
                                    man jedem glauben, der so eine Ausrede hat, müsste jeder
                                    plötzlich dringend auf die Toilette."  | 
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                                     Akte Nr. 2: Handy  | 
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                                     Sitzt man am Steuer, ist schon der Blick
                                    auf das Handy ist verboten. In einem Fall will ein Autofahrer
                                    nur kurz auf die Handyuhr schauen, als er in eine Polizeikontrolle
                                    rauscht: macht 40 Euro Strafe. Ein anderer Autofahrer wurde
                                    mit dem Handy am Steuer erwischt und musste nicht zahlen.
                                    Seine Begründung wurde vom Gericht anerkannt. Er gab an,
                                    er hätte das Handy nur von A nach B gelegt, weil es so
                                    geklappert hatte. 
                                    
                                    Richter Holds Urteil: 
                                    "Diese Regelung ist natürlich sehr inkonsequent.
                                    Der Gesetzgeber hat festgelegt: Ich darf das Handy zwar
                                    nicht in der Hand halten und benutzen. Aber auf die Ausrede,
                                    ich wollte das Gerät nur von A nach B legen, ist super.
                                    Ich würde darauf vertrauen, dass man vor jedem Gericht
                                    damit durchkommt."  | 
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                                     Akte Nr. 3: Parken  | 
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                                     Bernd Stütz ist fassungslos. Gerade aus dem
                                    Urlaub zurückgekommen, stellt er fest, dass sein Auto weg
                                    ist. Verschwunden aus einem überwachten Münchner Parkhaus.
                                    Auf seinem ehemaligen Parkplatz steht sogar ein anderes
                                    Auto. Der Wagen wurde nicht gestohlen, sondern von der
                                    Polizei aus Sicherheitsgründen abgeschleppt, weil er das
                                    Autofenster einen Spalt weit aufgelassen hatte. Das Gericht
                                    entscheidet, dass Bernd Stütz dafür über 300 Euro Abschleppkosten
                                    zahlen muss, was ihn fassungslos macht: "Das Auto
                                    war völlig leer, es befand sich absolut nichts drin. Außerdem
                                    hatte es eine Wegfahrsperre und eine Alarmanlage. Ich kann
                                    mir daher nicht erklären, was der Grund sein sollte, mein
                                    Auto aus einem an sich geschlossenen und überwachten Parkhaus
                                    abzuschleppen." 
                                    
                                    Richter Holds Urteil: 
                                    Auch der Fernsehrichter hält das für übertrieben:
                                    "Die Polizei hat einen Ermessensspielraum, aber sie
                                    muss verhältnismäßig handeln. Das Problem ist, dass es
                                    manche Richter so sehen und andere anders."  | 
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                                     Akte Nr. 4: Unfall 
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                                     Nicht immer muss der Fahrer alle Kosten eines von ihm
                                    verschuldeten Unfalls tragen. Das zumindest hat ein Gericht
                                    in Hamm entschieden. Stattdessen musste die Beifahrerin
                                    in diesem Fall einen Teil übernehmen, weil sie den Fahrer
                                    abgelenkt hatte. Sie hatte ihm aus Spaß einen Aufkleber
                                    ins Gesicht geklebt, und daraufhin war der Unfall passiert. 
                                    
                                    Richter Holds Urteil:  
                                    Alexander Hold hätte ähnlich entschieden: "Es geht
                                    ja nicht darum, dass die Dame einen Teil des Schadens an
                                    den beiden Fahrzeugen bezahlen muss. Sondern es geht um
                                    ihren eigenen Schaden, beispielsweise aufgrund ihrer Verletzungen.
                                    Dass sie da nicht alles ersetzt bekommt, halte ich für
                                    gerecht."  | 
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                                     Akte Nr. 5: Ausland  | 
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                                     Ziemlich kuriose Entscheidungen, aber nichts
                                    gegen Gerichtsurteile im Ausland. In Ohio wurde ein Autofahrer
                                    von einem Gericht dazu verurteilt, jeden Tag vor dem städtischen
                                    Gefängnis zu joggen. Er hatte nach einem Unfall Fahrerflucht
                                    begangen. Ein anderer Autofahrer musste seinem Nachbarn
                                    74.000 Dollar Schmerzensgeld zahlen, nachdem er über dessen
                                    Hand gefahren war. Dabei war der Nachbar gerade dabei,
                                    ihm die Radkappen zu klauen.  
                                    
                                    Richter Holds Urteil: 
                                    "In den USA gibt es ja andauernd irgendwelche
                                    Entscheidungen, über die man bei uns nur den Kopf schütteln
                                    kann. So etwas wäre in Deutschland natürlich nicht möglich.
                                    Nichtsdestotrotz fände ich es manchmal gut, wenn die Gerichte
                                    mehr Möglichkeiten hätten, als immer nur die sture Einteilung:
                                    Geldbußen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Punkte in
                                    Flensburg."  | 
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                                     Doch auch mit
                                    den oft eingeschränkten Möglichkeiten der deutschen Richter
                                    wird der Stapel der kuriosen  
                                    Urteile wohl weiter wachsen und
                                    wachsen und wachsen......  | 
                                 | 
                             
                             
                            
                            
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