Öffentliches Ärgernis

Wegen des Aushangs in ihrer Stammkneipe wissen selbst Nichtjuristen, dass für Garderobe grundsätzlich nicht gehaftet wird. Was aber kaum einer weiß: Für sich gesehen haftet die Garderobe schon gar nicht!
Da müssen Sie schon nageln. Aber bitte nicht in der Öffentlichkeit, denken Sie an § 183a StGB.


5 cl brauner Rum
2 cl Calvados
1 Esslöffel Ahornsirup
heiße Milch
Muskatnuss

Die ersten drei Bestandteile erhitzen, mit heißer Milch auffüllen mit Muskatnuss bestreuen.








 

 © richter-alexander-hold-fanpage.de