» Rechtsanwalt / Rechtsanwältin «




  • Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen zu folgenden Kernbereichen:

  • Bürgerliches Recht
    Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht),
    Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht

  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
    Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt,
    Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht

  • Öffentliches Recht
    Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
    Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes Verwaltungsrecht,
    Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.

    Die Wahlfächer diesen der Ergänzung und Vertiefung des Studiums.
    Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:

  • Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht

  • Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht

  • Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung und Sozialhilfe, Arbeitsförderung)

  • Rechtsinformatik und Computerrecht

  • Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre

    Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung, dem Referendarexamen, abgeschlossen.

» Berufsausübung:

Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgt bei der örtlich zuständigen Landesjustizverwaltung und bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Rechtsanwälte können allein oder assoziiert mit anderen Rechtsanwälten - auch spezialisiert auf bestimmte Rechtsgebiete (wie Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- oder Sozialrecht) - selbständig tätig werden. Außerdem können sie in Anwaltskanzleien, in Wirtschaftsunternehmen, im journalistischen Bereich, bei Berufsverbänden, sowie ferner als Rechtslehrer (Dozent, außerordentlicher bzw. Honorarprofessor) angestellt werden.Dafür werden teilweise Zusatzqualifikation benötigt. In einigen Bezirken ist es möglich, zugleich den Beruf des Notars auszuüben. Eine Ernennung zum Anwaltsnotar erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien, wie etwas der Zulassungsdauer als Rechtsanwalt (mind. 5 Jahre) und der Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen.

» Tätigkeiten (Beispiele):

  • Beratung von Mandanten, dabei Prüfung der Sachverhalte auf rechtliche Begründetheit und Durchsetzbarkeit nach der jeweiligen Beweislage

  • Begleitung von Mandanten zu Verhandlungen mit Behörden oder Privatpersonen

  • Vertreten der Interessen des Auftraggebers (unter Umständen einer rechtskundigen Partei) vor Gericht, zum Beispiel bei Straf-, Diziplinar- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, dabei ggf. Übernahme der Verteidigung

  • Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen, z.B. durch Aktenstudium und Anfertigen von Schriftsätzen

  • Mitwirkung bei der Rechtsfindung vor Gericht, unter anderem durch Darstellung rechtlich relevanter Tatsachen aus der Sicht der zu vertretenden Partei

  • Ausführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung, etwa in der Aufarbeitung von Gesellschafts- oder Fusionsverträgen oder Umgründungen

» Berufliche Weiterbildung (Beispiele):

  • Weiterführende Studiengänge

  • Betriebswirtschaftslehre für Juristen

  • Europäisches und Internationales Recht

  • Internationale Wirtschaftsbeziehungen

  • Journalistik

  • Law and Economics

  • Volkswirtschaftslehre für Juristen

  • Promotion

  • Zusatzausbildung zum / zur Buchprüfer/in (vereidigt)

  • Steuerberater/in

  • Wirtschaftsprüfer/in




 

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